Studierendenrat
Auf dieser Seite werden die Aufgaben und die Zusammensetzung des Studierendenrates erklärt.
Protokolle:
Öffentliche Dokumente aus dem StuRa (hier klicken)
§ 16 Aufgaben
Der StuRa entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft
einschließlich der Satzungen. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl, Abberufung und Kontrolle der Mitglieder des AStA,
- Aufsicht der Fachschaftsvertretungen,
- Verabschiedung der Ordnungen des StuRa,
- Verabschiedung des Haushaltsplans,
- Beratung und Beschlussfassung über Satzungen der Studierendenschaft.
§ 17 Zusammensetzung des Studierendenrats
- Der StuRa setzt sich zusammen aus Mitgliedern kraft Amtes und Wahlmitgliedern. Dem StuRa
gehören an:- kraft Amtes die studentischen Senatsmitglieder als stimmberechtigte Mitglieder,
- aufgrund von Wahlen weitere neun stimmberechtigte Mitglieder; für Wahlen gelten § 9
sowie die Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft.
- Eine gleichzeitige Mitgliedschaft durch mehrere der in § 17 Abs. (1) beschriebenen
Möglichkeiten ist ausgeschlossen.
Quelle
Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Hochschule Furtwangen